Schluss mit wildem Parkieren beim Schulhaus Kleinholz
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Wildes Parkieren beim Schulhaus Kleinholz sorgt für Handlungsbedarf

Rund um das Schulhaus Kleinholz in Olten kommt es immer wieder zu unerlaubtem Parkieren auf dem Schulareal. Der Stadtrat reagiert nun mit einem klaren Schritt. Ein richterliches Verbot soll künftig verhindern, dass Fahrzeuge auf dem Schulhausareal abgestellt oder durch das Gelände fahren.

Seit Januar 2026 gelten in Olten neue Parkierungstarife. In diesem Zusammenhang wurden bisher nicht bewirtschaftete Parkplätze im Gebiet Bornfeld und im Kleinholz neu gebührenpflichtig. Gleichzeitig finden im Kleinholz an Wochenenden oft mehrere Veranstaltungen gleichzeitig statt, etwa beim Ausseneisfeld, in der Eishalle, auf den Aussensportanlagen, in der Stadthalle oder in der neuen Dreifach Turnhalle. Dadurch entsteht regelmässig ein erhöhtes Verkehrsaufkommen.

Das Schulhaus Kleinholz wurde im Sommer 2024 eröffnet. Für das Schulareal bestand bisher jedoch kein richterliches Verbot, das das Befahren oder Parkieren untersagt hätte. In der Praxis führte dies dazu, dass Fahrzeuge immer wieder direkt auf dem Schulhausgelände abgestellt wurden. Fotos im Stadtratsprotokoll zeigen Autos auf Gehwegen, Zufahrten und sogar unmittelbar beim Schulhaus.

Stadtrat beantragt gerichtliches Verbot

Um das Grundstück zu schützen, will die Stadt nun ein richterliches Verbot beim Richteramt Olten Gösgen beantragen. Grundlage dafür ist Artikel 258 Absatz 1 der Schweizerischen Zivilprozessordnung. Das Verbot soll klar festhalten: Das Befahren und Abstellen von Fahrzeugen auf dem Grundstück des Schulhauses Kleinholz ist für Unbefugte untersagt. Wer dagegen verstösst, kann mit einer Busse von bis zu CHF 2000 bestraft werden. Nach der Bewilligung sollen entsprechende Hinweistafeln auf dem Areal angebracht werden.

Parkieren in Olten, mehrere Zahlungsmöglichkeiten

Für Besucherinnen und Besucher der Sportanlagen und Veranstaltungen im Kleinholz stehen in der Umgebung verschiedene reguläre Parkplätze zur Verfügung. Die Stadt Olten betreibt zahlreiche bewirtschaftete Parkfelder, bei denen mehrere Zahlungsarten möglich sind.

In Olten kann das Parkieren in der Regel auf folgenden Wegen bezahlt werden:

  • Parkuhren mit Münzen direkt vor Ort.
  • Mobile Parking Apps wie Parkingpay oder Twint Parking, je nach Standort.
  • Digitale Parklösungen mit Registrierung über das Smartphone.

Gerade bei grossen Veranstaltungen empfiehlt die Stadt, die signalisierten Parkplätze zu nutzen und die Parkgebühren regulär zu bezahlen. Das Schulareal ist hingegen kein öffentlicher Parkplatz.

Schulareal soll autofrei frei bleiben

Mit dem geplanten richterlichen Verbot will die Stadt sicherstellen, dass das Gelände des Schulhauses Kleinholz frei von parkierenden Fahrzeugen bleibt. Das Areal ist primär für Schülerinnen und Schüler sowie für den Schulbetrieb vorgesehen und soll nicht als Ausweichparkplatz für Veranstaltungen dienen. Der Stadtrat reagiert damit auf eine Entwicklung, die seit der Einführung der neuen Parkierungsregelung und der steigenden Besucherzahlen im Sport und Veranstaltungsgebiet Kleinholz sichtbar geworden ist.

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